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Informationen

zur Leistung

Persönliches Budget; Beantragung

Mit der Leistungsform des Persönlichen Budgets können gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung Realität werden. Das Persönliche Budget berechtigt Menschen mit Behinderung, anstatt der üblichen Sachleistungen nun Geld oder Gutscheine zur Finanzierung der erforderlichen Hilfen zu beziehen und sich nach eigenen Vorstellungen das notwendige Leistungspaket zusammenzustellen.

Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Inklusionsämter beteiligt. Bei Beteiligung mehrerer Leistungsträger wird das Persönliche Budget trägerübergreifend als Komplexleistung gewährt.

Budgetfähig sind neben den Leistungen zur Teilhabe auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können.

Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung/-fürsorge
  • Jugendhilfeträger
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • überörtliche Träger der Sozialhilfe (Bezirke)
  • Inklusionsamt
  • Bundesagentur für Arbeit

Synonyme:

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Landratsamt Starnberg
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Agentur für Arbeit Weilheim