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Informationen

zur Leistung

Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen

Zweck

Ziele der Förderung sind:

  • Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnraum,
  • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer Menschen,
  • Energie- und Wassereinsparung,
  • CO2-Minderung infolge einer Modernisierung,
  • Erhaltung und Wiederherstellung der städtebaulichen Funktion älterer Wohnviertel,
  • Sicherstellung einer sozialverträglichen Miete nach der Modernisierung,
  • Bestimmung des berechtigten Personenkreises durch ein allgemeines Belegungsrecht.

Gegenstand

Im Auftrag des Freistaats Bayern fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und von stationären Pflegeeinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Die Kosten von Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen sind bis zu 60 Prozent vergleichbarer Neubaukosten förderfähig. Im begründeten Einzelfall kann die Bewilligungsstelle höhere förderfähige Kosten anerkennen, aber nicht mehr als 75 Prozent vergleichbarer Neubaukosten.

Art und Höhe

Gefördert wird ohne Rechtsanspruch mit zinsgünstigen Darlehen und ergänzenden Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Mittel bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der Zuschuss „Basis“ beträgt bis zu 300 €/m2 Wohnfläche. Der Zuschuss „Nachhaltigkeit“ für besonders nachhaltige Vorhaben beträgt bis zu 200 €/m2 Wohnfläche.

Weitere Informationen über die Höhe der Förderbeträge und die Darlehenskonditionen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

Synonyme: Förderung Modernisierung Mietwohnungen, Modernisierung, Modernisierungsprogramm, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbauprogramm, Wohnungsmodernisierung

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Mieten und Vermieten

Autor: Super-Admin

Fristen:

Bei stationären Pflegeeinrichtungen muss die Anmeldung des Projekts zum 1. März eines jeden Jahres erfolgen.

(Dies gilt nicht für Mietwohnungen.)

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Förderung Modernisierung MietwohnungenModernisierungModernisierungsprogrammWohnbauförderungWohnraumförderungWohnungsbauförderungWohnungsbauprogrammWohnungsmodernisierung