Informationen
zur Leistung
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Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich – es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.
Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.
Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.
Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:
Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal EUR 10,00 am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.
Falls Ihr Arbeitgeber aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlt, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise Übergangsgeld.
Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie
Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, Leistungen zur Teilhabe, Medizinische Rehabilitation, Reha, Rehabilitation vor Rente, Reha vor Rente, Rentenauskunft, Rentenversicherung, Rentenversicherungskonto, Übergangsgeld, Versicherungskonto
Lebenslagen: Nachsorge und Rehabilitation, Vorsorge
Autor: Super-Admin
Sie können verschiedene Anträge online an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln (z. B. Rentenantrag), Versicherungs- und Rentenunterlagen online anfordern sowie Nachweise / Dokumente online einreichen.
keine
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/medizinischen-rehabilitation-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung-beantragung-von-leistungen/ zuletzt geändert: 23.11.2024 00:32:05
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