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Informationen

zur Leistung

Marktordnung; Erlass

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Synonyme:

Lebenslagen: Öffentliches Recht

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: