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Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, um Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.
Als ausländisches Luftfahrtunternehmen, das beabsichtigt, Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, müssen Sie ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Zulassung vorlegen.
Warum brauche ich die Zulassung?
Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung
Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?
Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für ausländische Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.
Spätestens 5 Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm es noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.
Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.
Welche Ausnahmen gibt es?
In folgenden Fällen kann von einer Zulassung des Luftsicherheitsprogramms abgesehen werden:
Die Ausnahmen gelten nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.
Synonyme: ausländisch, Betriebsgenehmigung, Einflugerlaubnis, LSP, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftsicherheit, Luftsicherheitsbeauftragte, Luftsicherheitsbeauftragter, Luftsicherheitsprogramm
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Sachkunde und Sicherheit
Autor: Super-Admin
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