Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Eine Möglichkeit, den Ausfall von Unterricht zu verhindern, ist die Anordnung von vorübergehender Mehrarbeit.
Lehrkräfte als Beamte im Schuldienst unterliegen der Verordnung über die Arbeitszeit für den bayerischen öffentlichen Dienst (Bayerische Arbeitszeitverordnung - BayAzV) in der jeweils geltenden Fassung. Der in § 2 Abs. 1 BayAzV festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit entspricht die Unterrichtspflichtzeit der Lehrkräfte mit Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die zur Erfüllung der Dienstpflichten außerhalb des Unterrichts erforderliche Zeit. Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die regelmäßig zu erbringende individuelle wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen.
Nach Art. 87 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Beamtengesetz kann Mehrarbeit angeordnet werden, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Vor der Anordnung von Mehrarbeit ist zu prüfen, ob der Unterricht nicht durch geeignete nebenamtliche Lehrkräfte oder Aushilfslehrkräfte erteilt werden kann. Mehrarbeit darf, soweit durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nichts anderes bestimmt ist, nur zu Erteilung von Unterricht (z. B. Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht, Nachmittagsunterricht etc.) angeordnet werden, der nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten sonst ausfallen müsste.
An beruflichen Schulen, die ein Lehrerunterrichtskonto (LZU) anwenden, entsteht keine ausgleichspflichtige Mehrarbeit (KMS vom 04.10.2016).
Mehrarbeit muss grundsätzlich schriftlich angeordnet oder genehmigt sein.
Zuständig für die Anordnung und Genehmigung von Mehrarbeit ist
Mehrarbeit darf u.a. nicht angeordnet werden für
Für Lehrkräfte als Arbeitnehmer gelten hinsichtlich der Mehrarbeit die beamtenrechtlichen Bestimmungen (§ 44 Nr. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder).
Synonyme:
Lebenslagen: Personalrechtliche Rahmenbedingungen
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Oktober 2012 (Az.: II.5-5 P 4004.4-6b.85 480)
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/lehrkraefte-an-grund-und-mittelschulen-foerderschulen-schulen-fuer-kranke-und-beruflichen-schulen-ohne-fos-bos-anordnung-von-mehrarbeit/ zuletzt geändert: 09.11.2024 00:40:29
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.