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Informationen

zur Leistung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Abmeldung eines Unternehmens

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist der zuständige Unfallversicherungsträger der Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Gartenbaus.
Wenn Sie Ihr Unternehmen einstellen, müssen Sie die SVLFG als zuständigen Unfallversicherungsträger informieren.
Mit der Einstellung endet die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Synonyme: Abmeldung zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Aufgabe der Flächenbewirtschaftung, Berufsgenossenschaft abmelden, Berufsgenossenschaft kündigen, Betriebsaufgabe, Einstellung des Unternehmens, Flächeneinstellung, gesetzliche Unfallversicherung, Gewerbe abmelden, Gewerbeabmeldung, Pachtrückgabe, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Unternehmen abmelden, Unternehmensabmeldung

Lebenslagen: Andere Versicherungen für Unternehmer, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Wenn Sie Ihr land- und forstwirtschaftliches oder gärtnerisches Unternehmen einstellen, müssen Sie dies der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau melden. Über das Service-Portal der SVLFG können Sie das online erledigen.

SVLFG-Portal - Meldung einer Änderung im Unternehmen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträgers.
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Abmeldung zur landwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftAufgabe der FlächenbewirtschaftungBerufsgenossenschaft abmeldenBerufsgenossenschaft kündigenBetriebsaufgabeEinstellung des UnternehmensFlächeneinstellunggesetzliche UnfallversicherungGewerbe abmeldenGewerbeabmeldungPachtrückgabeSozialversicherung Landwirtschaft Forsten GartenbauSVLFGUnternehmen abmeldenUnternehmensabmeldung