Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Berufsausbildung Landwirt/Landwirtin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Die Eignung der Ausbildungsstätten für Landwirte/Landwirtinnen muss von der zuständigen Regierung geprüft und anerkannt werden.

Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme: Landwirt, Landwirtin, Landwirtschaft

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Betriebliche Ausbildung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

LandwirtLandwirtinLandwirtschaft