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zur Leistung

Künstlersozialabgabe; Abgabe der Jahresmeldung

Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.

Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.

Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.

Synonyme: Abgabe, Bemessungsgrundlage, BMG, Entgelte, Entgeltmeldung, jährlich, KSA, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Meldebogen, Meldebogenaktion, Meldung, Verwerter, Vorauszahlung, zahlen, Zahlungen

Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

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