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zur Leistung
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Als abgabepflichtiges Unternehmen müssen Sie eine Künstlersozialabgabe zahlen, wenn Sie Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen.
Damit die Künstlersozialkasse die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnen kann, müssen Sie jährlich eine Meldung über die Höhe der gezahlten Entgelte für das Vorjahr abgeben.
Wenn Meldungen für weitere Vorjahre fehlen, kann auch eine Meldung für mehrere Jahre abgegeben werden.
Synonyme: Abgabe, Bemessungsgrundlage, BMG, Entgelte, Entgeltmeldung, jährlich, KSA, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Meldebogen, Meldebogenaktion, Meldung, Verwerter, Vorauszahlung, zahlen, Zahlungen
Lebenslagen: Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Ihre Jahresmeldung müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres abgeben.
Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, müssen Sie den geforderten Betrag innerhalb eines Monats zahlen.
Wenn Sie monatliche Vorauszahlungen zahlen müssen, so werden diese immer zum 10. des Folgemonates fällig.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März müssen Sie bis zum 10. April zahlen.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
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