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zur Leistung

Krankenhausentgelte und -pflegesätze; Beantragung einer Genehmigung

Die Prüfung und Genehmigung der zwischen Sozialleistungsträgern bzw. Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern und Krankenhausträger vereinbarten oder von der Schiedsstelle festgesetzten Entgelte und Pflegesätze sowie krankenhausindividuellen Ausbildungszuschläge bzw. Ausbildungsabschläge erfolgt durch die zuständige Regierung.

Synonyme:

Lebenslagen: Berichts- und Bilanzierungspflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: