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Informationen

zur Leistung

Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?

Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.

Synonyme: anfassen, angefasst, angefaßt, Anzeige, anzeigen, Kinder, Kindesmissbrauch, Kindesmißbrauch, Missbrauch, Mißbrauch, missbrauchen, mißbrauchen, Polizei, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergangen, vergehen, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung

Lebenslagen: Gefahren, Gewalt, Opferbetreuungsprogramme, Organisationen zur Opferhilfe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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