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Informationen

zur Leistung

Kinderverletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung

Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.

Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für

  • maximal 10 Arbeitstage für Paare
    beziehungsweise
  • maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.

Synonyme: Entgeltersatzleistung, Kindergartenunfall, Kinderpflegekrankengeld, Lohnausfall, Schulunfall, Unfallkasse, Unfallversicherung, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verletztengeld

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln.

Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

EntgeltersatzleistungKindergartenunfallKinderpflegekrankengeldLohnausfallSchulunfallUnfallkasseUnfallversicherungUnfallversicherungsträger öffentlicher HandVerletztengeld