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Informationen

zur Leistung

Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von anonymen Hinweisen

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere

  • zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
  • zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
  • zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten

  • erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
  • können eventuelle Fragen beantworten und
  • werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.

Synonyme: anonyme Hinweise, BKMS, Bonusregelung, Boykottaufruf, Bundeskartellamt, Hinweisgebersystem, illegale Absprachen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Kartellverbot, Kronzeugenprogramm, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Preisbindung, Wettbewerber, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung

Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

anonyme HinweiseBKMSBonusregelungBoykottaufrufBundeskartellamtHinweisgebersystemillegale AbsprachenKartellrechtkartellrechtliche VerstößeKartellverbotKronzeugenprogrammmarktbeherrschende StellungMissbrauchPreisbindungWettbewerberWettbewerbsrechtWettbewerbsverzerrung