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Informationen

zur Leistung

Instandsetzerkennzeichen bei Messgeräten; Beantragung der Verwendung

Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Meßgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instandgesetzte Meßgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen), wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und mit sachkundigem Personal ausgestattet sind.

Synonyme: Instandsetzer, Instandsetzung, Instandsetzungsbetrieb

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Die Befugniserteilung gemäß § 54 Mess- und Eichverordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den in Bayern kein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

InstandsetzerInstandsetzungInstandsetzungsbetrieb