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Informationen

zur Leistung

Insolvenzverfahren; Öffentliche Bekanntmachung

Die Insolvenzsachen werden vom Amtsgericht-Insolvenzgericht bearbeitet. Zu den Insolvenzsachen gehören auch die seit dem 1. Januar 1999 eingeführten sog. Verbraucherinsolvenzverfahren (siehe hierzu "Verbraucherinsolvenzverfahren, Restschuldbefreiung" unter "Verwandte Themen").

Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder (siehe unter "Online-Verfahren").

Synonyme: Amtsgericht, Insolvenz, Insolvenzgericht, Konkurs, Schuldenbereinigung

Lebenslagen: Insolvenzverfahren, Vollstreckung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichen die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Sie können nach Insolvenzbekanntmachungen online suchen und diese einsehen.

Insolvenzbekanntmachungen online

Fristen:

Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AmtsgerichtInsolvenzInsolvenzgerichtKonkursSchuldenbereinigung