Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen; Beantragung einer Förderung

Zweck

Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen werden künftig in zunehmendem Maß zur Minderung der Erdölabhängigkeit, zur Verringerung der Emissionsbelastung, insbesondere in den Städten, und zur Reduzierung der CO2-Belastung beitragen. Es besteht ein herausragendes Interesse des Freistaats Bayern am Ausbau innovativer klimaschonender Antriebskonzepte. Dieser bietet große Chancen zur Sicherung und zum Ausbau der Innovationsführerschaft bayerischer Unternehmen und trägt bei zu langfristigem Wachstum sowie zur Erhaltung und Steigerung von Beschäftigung in Bayern. Nachhaltige Mobilität stellt gemäß der Schwerpunktsetzung der Bundesregierung und der EU eine wesentliche Komponente für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen und ist adressiert an industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die Forschung und Entwicklung aus dem Bereich „Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen“ zum Gegenstand haben. Die Verbundvorhaben sind als mehrjährige Projekte mit mehreren Partnern, die möglichst weite Teile einer Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sind die Vorhaben auf drei Jahre angelegt, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.

Gegenstand

Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der innovativen Antriebstechnologien für mobile Anwendungen unterstützen und den Einsatz dieser zukunftsweisenden Technologien im Boden-, Wasser- und Luftverkehr beschleunigen.

Außerdem können in begründeten Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung gefördert werden.

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Motorentechnologie, insbesondere Wasserstoff- und Elektromotoren
  • Hocheffiziente Getriebetechnologie
  • Energie- und Thermomanagement
  • Hybridtechnologie (Brennstoffzelle)
  • Tank- und Speichertechnologien, insbesondere Batterietechnologie (Feststoffbatterie)
  • Systeme zum verbesserten Einsatz der oben genannten Antriebstechnologien

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern,
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

  • Personalkosten (Pauschalen),
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
  • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
  • sonstige Betriebskosten (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.

Art- und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung.

Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 %.

Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.

Synonyme: BayEMA, Bayerisches Forschungsprogramm, Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen, Forschung, Entwicklung, Innovation (FuEuI), Technologieförderung, Verbundforschung

Lebenslagen: Allgemeines, Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Auf der Plattform kann das Fördervorhaben elektronisch erfasst und zur Prüfung und weiteren Bearbeitung freigeben werden. Der Antrag muss anschließend ausgedruckt und unterschrieben an den genannten Empfänger gesendet werden. Zugangsdaten stellt der Projektträger Bayern zur Verfügung.

Elektronische Antragstellung (ELAN)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BayEMABayerisches ForschungsprogrammElektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile AnwendungenForschung, Entwicklung, Innovation (FuEuI)TechnologieförderungVerbundforschung

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!