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Informationen

zur Leistung

Heimat.Engagiert; Beantragung einer Förderung

Zweck und Gegenstand

Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.

Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).

Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für

  • Publikationen,
  • Veranstaltungen,
  • Ausstellungen,
  • die Instandsetzung von Vereinsinventar,
  • die Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsinventar,
  • technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
  • Wegweiser und Informationstafeln.

Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.

Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für

  • Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
  • Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.

Synonyme: Ehrenamt

Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Freizeitgestaltung, Kulturelle Angebote

Autor: Super-Admin