Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Massagen,
  • Krankengymnastik,
  • sonstige physikalische Therapien,
  • Sprach und Beschäftigungstherapie.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Synonyme: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, gesetzliche Unfallversicherung, Heilmittel, Kostenübernahme, Leistungsanspruch, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wegeunfall

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallBerufsgenossenschaftBerufskrankheitgesetzliche UnfallversicherungHeilmittelKostenübernahmeLeistungsanspruchUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWegeunfall