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zur Leistung

Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: