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Informationen

zur Leistung

Grundbuch; Beantragung einer Abschrift oder eines Ausdrucks

Soweit Sie aufgrund eines berechtigten Interesses zur Einsicht in das Grundbuch bzw. in die Grundakte berechtigt sind (siehe Grundbuch, Einsicht), können Sie vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, kann die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt werden.

In den Ländern, die - wie Bayern - das Grundbuch maschinell führen, tritt an die Stelle der Abschrift der Ausdruck und an die Stelle der beglaubigten Abschrift der amtliche Ausdruck. Der amtliche Ausdruck ist mit einem Dienstsiegel oder -stempel versehen und steht einer beglaubigten Abschrift gleich.

Synonyme: grundbuchabdruck, grundbuchausdruck, Grundbuchauszug

Lebenslagen: Grundstückskauf, Kauf, Verkauf, Miete und Pacht von Gewerbegrundstücken

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

grundbuchabdruckgrundbuchausdruckGrundbuchauszug