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Informationen

zur Leistung

Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung bei der bei der Bayerischen Architektenkammer

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: