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Informationen

zur Leistung

Genossenschaftsregister; Eintragung einer Europäischen Genossenschaft

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

  • bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
  • bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
  • bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.

Synonyme: Cooperativa, Europa, Europaea, europaweit, Genossenschaft, Handelsregister, Neugründung, Register, SCE, Societas, Umwandlung, Verschmelzung, Wohnungsbaugenossenschaft

Lebenslagen: Genossenschaftsregister

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.

Rechtsbehelf:

  • Wenn Ihr Antrag auf Eintragung einer Europäischen Genossenschaft abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

CooperativaEuropaEuropaeaeuropaweitGenossenschaftHandelsregisterNeugründungRegisterSCESocietasUmwandlungVerschmelzungWohnungsbaugenossenschaft