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zur Leistung

Geldwäsche; Erteilung von Auskünften an die Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammern üben die geldwäscherechtliche Aufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Die Rechtsanwaltskammern gehen dabei nicht nur konkreten Verdachtsmeldungen nach, sondern prüfen auch anlasslos, ob Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soweit sie „Verpflichtete“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind, die im Geldwäschegesetz festgelegten Vorgaben einhalten.

Die Rechtsanwaltskammern stellen für die anlasslose Prüfung Online-Fragebögen zur Verfügung.

Synonyme:

Lebenslagen: Kriminalprävention

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: