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zur Leistung

Gelbfieberimpfstellen; Beantragung der Zulassung oder einer Änderung

Die Gelbfieberimpfung muss nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften von einer durch die Landesbehörden autorisierten Gelbfieberimpfstelle vorgenommen werden. Als Gelbfieberimpfstelle können sich Ärztinnen bzw. Ärzte autorisieren lassen, die über Erfahrung im Bereich Reise- und Tropenmedizin verfügen.

Die Gelbfieberimpfung ist als Reiseimpfung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Aufenthalte im tropischen Bereich Afrikas und Südamerikas zum eigenen Schutz öffentlich empfohlen. Bei Einreise in zahlreiche Ziel- oder Transitländer ist sie zudem zwingend vorgeschrieben. Die Gelbfieberimpfung wird in die „Internationale Impfbescheinigung“ eingetragen und mit einem amtlich vergebenen Siegel beglaubigt.

Mit dem Online-Dienst kann der Erstantrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern gestellt werden, sowie folgende (Änderungs-)Anträge bei bereits zugelassener Gelbfieberimpfstelle in Bayern:

  • Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
  • Antrag auf Neuausstellung (z.B. bei Diebstahl)
  • Antrag auf Standorterweiterung
  • Antrag auf Ruhen der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Antrag auf Reaktivierung der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Antrag bei Aufgabe der Gelbfieberimpfstelle in Bayern
  • Nachweis über den Besuch eines Fortbildungskurses zum Thema Reise- und Tropenmedizin von mindestens 8 Stunden (im 2jährigen Turnus erforderlich)
  • Antrag auf Anschriftenänderung
  • Antrag auf Namensänderung
  • Sonstiges

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle online beantragen. Zugelassene Gelbfieberimpfstelle in Bayern können z. B. Änderungsanträge online übermitteln.

Antrag auf Zulassung als Gelbfieberimpfstelle in Bayern

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: