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Informationen

zur Leistung

Freiwillige Rückkehr aus Bayern in Herkunftsländer oder aufnahmebereite Drittstaaten; Beantragung einer Projektförderung

Zweck

Durch die staatliche Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Heimatland freiwillig und nach möglichst kurzem Aufenthalt in Deutschland zu treffen. Ein umfassendes Angebot von Unterstützungsleistungen in allen für die Rückkehr relevanten Anliegen sollen eine Rückkehr in Würde ermöglichen.

Gegenstand

Es können Projekte in Deutschland oder einem relevanten Rückkehrstaat gefördert werden, die den genannten Zweck erfüllen. Welche Maßnahmen gefördert werden können, wird regelmäßig neu bewertet.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Vereine, Wohlfahrtsverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Personalausgaben und Sachkosten.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten bemisst sich nach der Höhe der tatsächlich ausgezahlten Löhne und Gehälter. Die Personalkosten dürfen weder die Löhne und Gehälter und sonstige, dem Zuwendungsempfänger entstehenden Arbeitskosten, noch die günstigsten marktüblichen Sätze (Tarifvertrag der Länder – TV-L) überschreiten (Besserstellungsverbot).

Erfolgt die Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung, ist der Umfang der Förderung zwischen den Zuwendungsgebern abzustimmen und kann von den genannten Angaben abweichen.

Synonyme:

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: