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Informationen

zur Leistung

Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis

Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.

In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.

Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die luftrechtliche Erlaubnis zur Durchführung von Außenstarts mit Freiballonen online beantragen.

Außenstarts Freiballone Erlaubnis - Antrag

Fristen:

10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: