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zur Leistung

Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Fach- und Rechtsaufsicht

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: