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zur Leistung

Flurstücke; Beantragung einer Vermessung zur Zerlegung oder Verschmelzung

Teilungsvermessung

Teilungsvermessungen sind Vermessungen, bei denen neue Flurstücksgrenzen (in der Regel Grundstücks- und Eigentumsgrenzen) festgelegt werden. Bei der Teilungsvermessung wird der neue Grenzverlauf im Einvernehmen der beteiligten Grundstückseigentümer neu festgelegt und durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert. Eine Teilungsvermessung führt das zuständige staatliche Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung aufgrund eines Vermessungsantrags durch.

Für eine Grundstücksteilung ist keine Genehmigung der Gemeinde mehr erforderlich. Mit der Grundstücksteilung dürfen jedoch keine den Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans widersprechende Verhältnisse entstehen.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von der Gemeinde, in deren Gebiet das zu teilende Grundstück liegt.

Flurstückszusammenlegung

Wenn Sie unmittelbar aneinandergrenzenden Grundstücke oder Flurstücke zusammenlegen möchten, dann können Sie die Verschmelzung beantragen. Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken, die im Vorgriff miteinander grundbuchrechtlich zur vereinigen sind, erhalten die untergehenden Flurstücke den Vermerk "fällt weg". Die betroffenen Flurstücksgrenzen fallen weg und bedeutungslos gewordene Abmarkungen können entfernt werden.

Verschmelzungen von Flurstücken, die im Zusammenhang mit einer beantragten Teilungsvermessung entstanden sind, können innerhalb einer Frist von 2 Jahren kostenfrei beantragt werden.

Synonyme: Eigentumsgrenzen, Flurstücke, Flurstückgrenzen, Grundstücksgrenzen, Grundstücksvermessung, Grundstücksvermessung, Katastervermessung, Katastervermessung, vermessen, Vermessung, Teilungsvermessung, Vermessungsantrag

Lebenslagen: Allgemeines, Bauplanung, Bauverfahren, Grundstückskauf

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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