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Informationen

zur Leistung

Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.

In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.

Synonyme: Pilot Prüfungen, Prüfungen Pilot

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Verkehrssicherheit, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Pilot PrüfungenPrüfungen Pilot