Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Fischereiabgabe; Zahlung

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.

Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.

Synonyme: Fischereiwesen

Lebenslagen: Fischen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Fischereiabgabe muss vor Erteilung des Fischereischeins bei der zuständigen Gemeinde bezahlt werden. Haben Sie einen Fischereischein auf Lebenszeit und die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre bezahlt, ist nach Ablauf dieser fünf Jahre die Fischereiabgabe erneut fällig.

Rechtsbehelf:

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Fischereiwesen