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zur Leistung

Finanzdienstleister; Einlegung einer Beschwerde

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel aus. Auch der kollektive Verbraucherschutz gehört dazu.

Wenn Sie Fragen zu beaufsichtigten Unternehmen oder zum Verbraucherschutz im Finanzbereich haben oder eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister erwägen, können Sie sich auch an das Verbrauchertelefon der BaFin unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2100500 wenden.

Sie können Beschwerde bei der BaFin gegen ein Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einreichen; beispielsweise wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie falsch beraten wurden oder wenn Sie Probleme bei der Abwicklung von Verträgen haben. Sie können sich auch an die BaFin wenden, wenn Sie Hinweise auf Kursmanipulation oder Insiderhandel haben.

Die BaFin kann jedoch nur Beschwerden über Unternehmen inhaltlich bearbeiten, die ihrer Aufsicht unterliegen. Sie kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Nur ein Gericht kann streitige Rechtsauffassungen verbindlich klären und die Unternehmen zum Beispiel durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Wenn Sie eine richterliche Entscheidung in Ihrem Fall erreichen wollen, müssen Sie das betreffende Unternehmen verklagen.

Synonyme: Bank, Beschwerde, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzsektor, Immobilienfinanzierung, Insider, Konto, Kredit, Kursmanipulation, Überweisung, Versicherung, Wertpapiere

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

BankBeschwerdeBundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtFinanzsektorImmobilienfinanzierungInsiderKontoKreditKursmanipulationÜberweisungVersicherungWertpapiere