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zur Leistung

Feuerwerkskörper; Beantragung der Erlaubnis zum Aufstieg

Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Freizeitgestaltung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: