Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Familiengeld; Beantragung

Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.

Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.

Das Familiengeld beträgt 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird unabhängig vom Elterngeldbezug vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.

Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.

Synonyme: Familie, Finanzielle Hilfe für Familie, Hilfe für Familie, Kleinkinder

Lebenslagen: Familiengründung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Nach der Geburt

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FamilieFinanzielle Hilfe für FamilieHilfe für FamilieKleinkinder