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zur Leistung

Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft

Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.

Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.

Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.

Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Synonyme: Auskunft aus dem Fahrzeugregister, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft

Lebenslagen: Fahrzeugversicherung, Verkehrsunfall

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Auskunft aus dem FahrzeugregisterAuskunft aus dem örtlichen FahrzeugregisterFahrzeugregisterauskunft