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zur Leistung

Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Fahrlehrerausbildungsstätte

Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte, die der amtlichen Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung bedarf, statt. Die Anerkennung kann für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis einzelner oder auch sämtlicher Fahrlehrerlaubnisklassen (BE, A, CE und DE) erteilt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: