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zur Leistung

Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung

Die Fahrlehrerprüfung besteht aus einer fahrpraktischen Prüfung, einer Fachkundeprüfung mit einem schriftlichen und einem mündlichen Teil sowie für die Fahrlehrerlaubnisklasse BE aus je einer Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht. Das Bestehen der Fahrlehrerprüfung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

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