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Informationen

zur Leistung

Fahrerkarte; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.

Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten.

Synonyme: Antrag Fahrerkarte, Aufzeichnungspflicht, Fahrerdokumente, Fahrerlaubnis, Fahrpersonal, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Führerschein, Gewerblicher Transport, Güterbeförderung, Güterverkehr, Kontrollgerät, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Personenbeförderung

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Fahrerkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Fahrerkarte ersetzen.

Fahrerkarte online beantragen - TÜV SÜD

Fristen:

Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.

Lebenslagen:

Synonyme:

Antrag FahrerkarteAufzeichnungspflichtFahrerdokumenteFahrerlaubnisFahrpersonalFahrtenschreiberFahrtenschreiberaufzeichnungenFahrtenschreiberkartenFahrtenschreiberkartenregisterFKRFührerscheinGewerblicher TransportGüterbeförderungGüterverkehrKontrollgerätKontrollgerätekartenKraftfahrerKraftfahrt-BundesamtLenk- und RuhezeitenPersonenbeförderung