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Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) dürfen nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, dass das Teil in den für den Explosionsschutz wesentlichen Merkmalen den gestellten Anforderungen entspricht. Diese Prüfung darf neben einer zugelassenen Überwachungsstelle auch eine zur Prüfung befähigte Person nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung mit behördlicher Anerkennung durchführen.
Eine Anerkennung wird personen- und unternehmensbezogen für den vorgesehenen Betriebsort erteilt. Es müssen folgende Angaben gemacht werden:
Die Anerkennung wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag verlängert werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Sachkunde und Sicherheit
Autor: Super-Admin
Sie können die behördliche Anerkennung einer zur Prüfung befähigten Person nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Prüfungen im Explosionsschutz nach § 15 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 BetrSichV online beantragen.
Klage beim Verwaltungsgericht
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/explosionsschutz-beantragung-der-behoerdlichen-anerkennung-einer-zur-pruefung-befaehigten-person-nach-der-betriebssicherheitsverordnung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:40:56
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