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Informationen

zur Leistung

Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung

Die Beratung durch Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen, Ämter für Jugend und Familie, Kreisjugendämtern und sonstigen Einrichtungen bei kreisfreien Städten oder Landkreisen unterliegt der Schweigepflicht, ist unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht, beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und ist kostenfrei.

Ziel der Beratungsstelle ist es, Fragen zu beantworten und gemeinsam mit den Ratsuchenden Probleme und Konflikte zu lösen. Im Beratungsteam sind Männer und Frauen mit psychologischer, sozialpädagogischer und heilpädagogischer Ausbildung tätig, die die Ratsuchenden bei Entscheidungen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.

Synonyme: Amt für Familie, Amt für Jugend und Familie, erziehungsberatung, Erziehungsberatungsstellen, erziehungsprobleme, Familienberatungsstelle, jugendamt, kinderschutzbund

Lebenslagen: Familien- und Erziehungsberatung, Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Amt für Familie, Amt für Jugend und FamilieerziehungsberatungErziehungsberatungsstellenerziehungsproblemeFamilienberatungsstellejugendamtkinderschutzbund