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Erste Staatsprüfung für Lehramt an öffentlichen Schulen; Anmeldung

Die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen („Erstes Staatsexamen“) legen Sie am Ende Ihres Studiums für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Sonderpädagogik ab (Ausnahme: ggf. vorgezogene Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften). Die Erste Staatsprüfung bildet zusammen mit Ihren Modulleistungen aus dem Studium die Erste Lehramtsprüfung.

Für Lehramtsstudiengänge, die mit der Ersten Staatsprüfung abschließen, gelten folgende Regelstudienzeiten im Sinn des Hochschulrechts:

  • sieben Semester für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen,
  • neun Semester für die Lehrämter an Gymnasien und für Sonderpädagogik.

Bei einer Erweiterung des Studiums gelten ggf. verlängerte Regelstudienzeiten. Näheres regelt die der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I).

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität, sondern als zentrale, einheitliche staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. Es werden jährlich je zwei Prüfungstermine angeboten (Prüfungstermin Frühjahr und Prüfungstermin Herbst). Die konkreten Prüfungstermine werden durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus z. B. auf der Website des Staatsministeriums (siehe „Weiterführende Links“) veröffentlicht.

Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen schließt nicht mit einer zentral organisierten Staatsprüfung ab. Der Ersten Staatsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine (im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes) abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Diplom- oder Masterprüfungen werden durch die Universitäten organisiert und durchgeführt. Das Lehramt an beruflichen Schulen kann jedoch durch die Erste Staatsprüfung gemäß § 86 LPO I um zusätzliche Unterrichtsfächer, sonderpädagogische Qualifikationen, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und die pädagogischen Qualifikationen erweitert werden. Den Link zum entsprechenden Online-Meldeformular finden Sie unter „Online-Verfahren“.

Weitere schulartspezifische Informationen zur Ersten Lehramtsprüfung in Bayern und den zugehörigen Studiengängen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unter „Weiterführende Links“.

Synonyme:

Lebenslagen: Studium in Bayern

Autor: Super-Admin

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