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zur Leistung

Energieeffizienz; Beantragung eines Zuschusses für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik, um die Effizienz von Energieströmen zu überwachen,
  • Energiemanagement-Software inklusive der Kosten für Schulungen Ihrer Beschäftigten.

Keine Förderung bekommen Sie:

  • für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab:

  • kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte und Jahresumsatz maximal EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme maximal EUR43 Millionen): 40 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • große Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte und Jahresumsatz mehr als EUR 50 Millionen oder Bilanzsumme höher als EUR 43 Millionen): Prozent der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten für die Umsetzung der Maßnahme,
  • Nebenkosten für die Planung und Installation.

Förderfähig sind auch die Kosten für

  • die Verkabelung der Technik und
  • für die Erstellung eines Messkonzepts durch einen Dienstleister.

Sie können maximal EUR 10 Millionen Zuschuss bekommen.
Sie bekommen den Zuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen:

  • dass Sie das Geld für die Maßnahme ausgegeben haben,
  • dass die Maßnahme technisch ihre Leistung erfüllt.

Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten des Programms:
Über das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ können Sie auch einen Kredit beantragen (Kredit mit Tilgungszuschuss für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software beantragen).

Synonyme: BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energiemanagement-Software, Energieströme, Energieverbrauch senken, Förderung, Investitionskosten, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Messtechnik, Regelungstechnik, Sensorik, Steuerungstechnik, Wirtschaft, Zuschuss

Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Umweltschutz, Wissens- und Technologietransfer

Autor: Super-Admin

Fristen:

  • Antragstellung:
    • bis zum 31.12.2022
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Umsetzung der Maßnahme: in der Regel innerhalb von 24 Monaten nach dem Bewilligungsbescheid
  • Nachweis der Umsetzung der Maßnahme: innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Bewilligungszeitraums

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BAFABundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleEnergiemanagement-SoftwareEnergieströmeEnergieverbrauch senkenFörderungInvestitionskostenMess-, Steuer- und RegelungstechnikMesstechnikRegelungstechnikSensorikSteuerungstechnikWirtschaftZuschuss