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zur Leistung

Elektronische Institutionenkarte; Beantragung einer Verlängerung als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
  • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

Synonyme: Altenpflege, Betriebstätte, elektronische Institutionenkarte, elektronischer Institutionsausweis, Geburtshilfe, Geburtshilfeeinrichtung, Gesundheitspflege, Heilberuf, Institutionenkarte, Krankenpflege, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Pflege, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Pflegestätte, Physiotherapie, Physiotherapieeinrichtung, Praxiskarte, Psychotherapierpraxis, SMC-B, Telematikinfrastruktur, Verlängerung

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AltenpflegeBetriebstätteelektronische Institutionenkarteelektronischer InstitutionsausweisGeburtshilfeGeburtshilfeeinrichtungGesundheitspflegeHeilberufInstitutionenkarteKrankenpflegenicht-approbierte GesundheitsfachberufePflegePflegeeinrichtungPflegeheimPflegestättePhysiotherapiePhysiotherapieeinrichtungPraxiskartePsychotherapierpraxisSMC-BTelematikinfrastrukturVerlängerung