Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für höhengleiche Kreuzungen

Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.

In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, ist es jedoch möglich, hiervon Ausnahmen zuzulassen und Kreuzungen höhengleich zu bauen. Im Rahmen solcher Ausnahmegenehmigungen kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.

Synonyme:

Lebenslagen: Verkehr und Mobilität

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Klage beim Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: