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Eisenbahninfrastruktur; Einreichung einer Diskriminierungsanzeige

Sie sind als zugangsberechtigtes Unternehmen oder zugangsberechtigte Person der Ansicht, dass ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen Sie beim Zugang zu Schienenwegen oder Serviceeinrichtungen diskriminiert oder in Ihren Rechten einschränkt? Dann können Sie dies der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur ist für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig.

Sollten Sie sich als Fahrgast in Ihren Rechten eingeschränkt sehen, zum Beispiel durch Fahrtverzögerungen und damit einhergehenden Konsequenzen, können Sie sich an das Eisenbahnbundesamt (EBA) wenden.

Ihre Eingabe (Diskriminierungsanzeige) können Sie formlos per Post, E-Mail, Fax und Telefon oder online übermitteln. Sie sollte insbesondere enthalten:

  • eine präzise Schilderung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Zeitpunkt der möglichen Diskriminierung
  • den Namen des Unternehmens, durch das Sie sich diskriminiert sehen

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Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen

Autor: Super-Admin

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