Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Ein Ausländer, dessen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind, der sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung rechtmäßig in Deutschland aufhält, aber die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nicht erfüllt, kann auf seinen Antrag hin im Ermessenswege eingebürgert werden. Der Ausländer muss sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln unterhalten können und darf nicht vorbestraft sein.

Erfüllt er diese Voraussetzungen, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde, ob an der Einbürgerung ein öffentliches (staatliches) Interesse besteht.

Grundsätzlich soll seit fünf Jahren ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland bestanden haben. Für Deutsch-Verheiratete kann die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzt werden. Des Weiteren kann eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf drei Jahre beim Nachweis besonderer Integrationsleistungen erfolgen (gesicherter Lebensunterhalt für den Antragsteller und alle Unterhaltsberechtigten, besonders gute schulische, berufsqualifizierende bzw. berufliche Leistungen und Erfüllung der Anforderungen zur Sprachprüfung auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Synonyme: Einbuergerung, Einburgerung, Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen, Einbürgerungen, Einbürgerung von Ausländern

Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Einbürgerung - Quick-Check

Sie können die Einbürgerung online beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Einbürgerung - Online-Antrag

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

EinbuergerungEinburgerungEinbürgerung des Ehegatten eines DeutschenEinbürgerungenEinbürgerung von Ausländern