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Informationen

zur Leistung

DigitalPakt Schule 2019 bis 2024; Beantragung einer Förderung für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen

Zweck

Zweck der Förderung ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Bildungsinfrastrukturen an den bayerischen Schulen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Gegenstand

Für die Herstellung optimaler Bedingungen für das digitale Lernen und Lehren kann mit Hilfe der Fördermittel die digitale Schulhausvernetzung (einschl. WLAN-Infrastruktur) aufgebaut bzw. verbessert, die digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen (z. B. pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen) aufgebaut bzw. weiterentwickelt sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. Dokumentenkameras, Beamer), digitale Arbeitsgeräte (z. B. Arbeitsplatzrechner , Diagnose- und Messgeräte) und in gewissem Umfang schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) beschafft werden.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind

  • Ausgaben für IT-Ausstattung,
  • Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,
  • bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zum Aufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und
  • investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit den oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

Der Fördersatz beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag der staatlichen Zuwendungen für die gesamte Laufzeit des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 ist je Schulaufwandsträger festgelegt (= Höchstbetrag der staatlichen Förderung Anlage zur dBIR) (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Hardware, Service und Wartung

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Antragsfrist endet gemäß aktueller Förderrichtlinie "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" (dBIR - schulische Maßnahmen) am 30.06.2022. Der Bewilligungszeitraum endet am 16.05.2024.

zuständige Ämter/Sachgebiete: