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zur Leistung

Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke

Der Aufwand für die Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern kann nicht nur durch Förderungen, sondern auch durch indirekte Finanzierungshilfen teils erheblich vermindert werden. Hierzu existieren eine Reihe von Steuervergünstigungen, über die Sie Angehörige der steuerberatenden Berufe umfassend beraten können. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege setzt jeweils die Vorlage einer Bescheinigung bei den Finanzbehörden voraus. Diese Bescheinigung wird bei in Bayern gelegenen Objekten ausschließlich vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Synonyme: Steuerlicher Vorteil Denkmalschutz

Lebenslagen: Bauplanung, Einkommensteuer und Kirchensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzielle und sonstige Hilfen, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer, Sonstige Steuern

Autor: Super-Admin