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Informationen

zur Leistung

Bürgschaft; Beantragung der Übernahme

Soweit nicht die Bürgschaftsbank Bayern zuständig ist (für die Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten-/Landschaftsbau bis zu einem bestimmten Höchstbetrag) werden durch die LfA Förderbank Bayern Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen (Hausbankprinzip) für Kredite an Unternehmen übernommen, die mangels erforderlicher bankmäßiger Sicherheiten sonst nicht oder nicht zu den vorgesehenen Bedingungen gewährt werden können.

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen.

Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern und die Bürgschaftsbank Bayern zu erhalten.

Synonyme: Corona

Lebenslagen: Corona-Hilfen für Unternehmen, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Finanzierung der Betriebsgründung, Förderungen auf Landesebene, Förderungen nach Förderbereichen, Öffentliche Förderung, Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin