Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Bildungskredit; Beantragung

Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums, indem er Ihnen finanzielle Entlastung verschafft, damit Sie sich auf den Abschluss Ihrer schulischen oder hochschulischen Ausbildung konzentrieren können.

Der Kredit ist zeitlich befristet und zinsgünstig.

Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihrer/Ihres Ehe- oder Lebenspartnerin/-partners sind grundsätzlich ohne Bedeutung für die Bewilligung des Bildungskredits. Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung des Bildungskredits haben Sie jedoch nicht. Sie können das Darlehen beanspruchen, auch wenn Sie bereits BAföG oder einen KfW-Studienkredit beziehen.

Förderhöhe und Förderdauer

Der Bildungskredit kann pro Ausbildungsabschnitt als Darlehen bis maximal EUR 7.200 gewährt werden. Eine Inanspruchnahme ist max. für 24 Monate pro Ausbildungsabschnitt möglich.

Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des 12. Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können.

Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem müssen Sie Ihre Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beenden oder vorher einen Berufsabschluss erworben haben. Die Ausbildung muss nach dem BAföG förderfähig sein.

Studium im Ausland

Auch wenn Sie an einer ausländischen Universität studieren, können Sie einen Bildungskredit bekommen. Die ausländische Bildungseinrichtung muss als gleichwertig anerkannt sein. Ob das der Fall ist, prüft das Bundesverwaltungsamt für Sie.
Ihre Nationalität spielt für die Beantragung des Bildungskredits keine Rolle. Maßgeblich ist, dass der Ihnen gewährte Aufenthaltstitel einer Beantragung nicht entgegensteht. Auch das prüft das Bundesverwaltungsamt für Sie.

Auszahlung und Rückzahlung

Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW-Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, EUR 200,00 oder EUR 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, zum Beispiel an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, geltend machen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.

Die Tilgung beginnt 4 Jahre nach der Fälligkeit der 1. Auszahlung. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu EUR 120,00.

Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.
Zinsen

Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

Den Antrag auf Bildungskredit können Sie schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.

Synonyme: Ausbildung, Ausbildungsdarlehen, Ausbildungsfinanzierung, Ausbildungsförderung, Auslandsförderung, Auslandsstudium, Bildungskredit, Bildungskreditprogramm, Bundesverwaltungsamt, BVA, Darlehen, Förderbestimmungen, Hochschule, KfW, Kredit, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Kredit Studium KfW, Praktika Förderung, Praktikums Förderung Ausland, Rateneinziehung, Rückzahlung, Schule, Schüler, Schülerinnen, Studienförderung, Studienkredit, Studierende, Studierendendarlehen, Studium, Studium im Ausland

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Studium in Bayern

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Bildungskredit online beantragen.

Bildungskredit-online

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Einsenden der erforderlichen Unterlagen: innerhalb von 14 Tagen ab Antragstellung unter Angabe der Online-ID

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AusbildungAusbildungsdarlehenAusbildungsfinanzierungAusbildungsförderungAuslandsförderungAuslandsstudiumBildungskreditBildungskreditprogrammBundesverwaltungsamtBVADarlehenFörderbestimmungenHochschuleKfWKreditKreditanstalt für WiederaufbauKredit Studium KfWPraktika FörderungPraktikums Förderung AuslandRateneinziehungRückzahlungSchuleSchülerSchülerinnenStudienförderungStudienkreditStudierendeStudierendendarlehenStudiumStudium im Ausland