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zur Leistung

Beurlaubung; Beantragung durch Arbeitnehmer des Freistaats Bayern

Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber will die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer jeweiligen Situation unterstützen und bietet umfangreiche Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Dauer sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung finden Sie in der Broschüre "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern" (siehe unter "Weiterführende Links").

Synonyme: Öffentliche Dienst

Lebenslagen: Arbeits- und Tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Beurlaubung auf Antrag

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Öffentliche Dienst